Ratgeber Steuern: Geschenke an Mitarbeitende und Kunden: die Steuergrenzen
Kundengeschenke bleiben bis 50 € je Empfänger und Jahr absetzbar, Streuartikel bis 10 € bleiben ohne Pauschalsteuer. Mitarbeitende erhalten steuerfrei ein Sachgeschenk bis 60 € zu einem persönlichen Anlass; sonst gelten 50 € im Monat für alle Sachbezüge zusammen und 110 € je Person bei Betriebsfeiern. Liegen Sie darüber, können Sie die Steuer mit 30 % pauschal übernehmen.
Stand: · Keine Steuerberatung · Quellen am Ende der Seite
Die Grenzen im Überblick
Freigrenze heißt: Ein Cent darüber, und der ganze Betrag zählt. Freibetrag heißt: Nur der Teil über der Grenze zählt.
| Anlass | Grenze | Rechtsgrundlage | Netto oder brutto | Art |
|---|---|---|---|---|
| Streuartikel an Kunden und Interessenten, z. B. auf der Messe | 10 € je Zuwendung | BMF-Schreiben zu § 37b EStG, Rz. 10 | netto mit Vorsteuerabzug, sonst brutto | Verwaltungsregel; darüber zählt der volle Wert |
| Geschenk an Geschäftsfreunde | 50 € je Empfänger und Wirtschaftsjahr, alle Geschenke zusammen | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG | netto mit Vorsteuerabzug, sonst brutto; ohne Verpackung und Versand | Freigrenze |
| Vorsteuer bei Kundengeschenken | 50 € je Empfänger und Kalenderjahr | § 15 Abs. 1a und § 3 Abs. 1b UStG | netto | Freigrenze |
| Geschenk an Mitarbeitende zu einem persönlichen Anlass | 60 € je Anlass | R 19.6 LStR | brutto | Freigrenze |
| Sachbezug für Mitarbeitende ohne Anlass, z. B. Weihnachten | 50 € je Monat, alle Sachbezüge zusammen | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG | brutto | Freigrenze |
| Betriebsveranstaltung, auch dort verteilte Geschenke | 110 € je Person und Feier, höchstens zwei Feiern im Jahr | § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG | brutto | Freibetrag |
| Über den Grenzen: Pauschalsteuer | 30 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer | § 37b EStG | brutto | Wahlrecht |
Streuartikel bis 10 €
Kleine Werbegeschenke für viele Empfänger heißen Streuartikel. Die Finanzverwaltung lässt Sachzuwendungen bis 10 € bei der Pauschalsteuer nach § 37b EStG außen vor. Diese Grenze steht nicht im Gesetz, sondern im BMF-Schreiben vom 19.05.2015 (Randziffer 10).
Die 10 € beziehen sich auf die Anschaffungskosten. Unternehmen mit Vorsteuerabzug rechnen netto. Wer keine Vorsteuer abziehen kann, rechnet brutto; das betrifft zum Beispiel Kleinunternehmer, Arztpraxen und viele Vereine. Übergeben Sie mehrere Artikel zusammen als Set, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie mit dem Preis des ganzen Sets rechnen.
Geschenke an Kunden und Geschäftspartner bis 50 €
Geschenke an Personen, die nicht bei Ihnen angestellt sind, dürfen Sie bis 50 € je Empfänger und Wirtschaftsjahr als Betriebsausgabe abziehen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG). Diese Grenze gilt seit 2024, vorher waren es 35 €. Alle Geschenke an dieselbe Person im Jahr werden zusammengerechnet. Es ist eine Freigrenze: Liegen Sie darüber, entfällt der Abzug für alle Geschenke an diese Person.
Ihr Logo auf dem Geschenk zählt zu den Kosten, Verpackung und Versand zählen nicht dazu (R 4.10 Abs. 3 EStR). Mit Vorsteuerabzug rechnen Sie netto. Buchen Sie Geschenke auf ein eigenes Konto; aus Buchung oder Beleg muss der Name des Empfängers hervorgehen (§ 4 Abs. 7 EStG, R 4.11 EStR).
Für die Vorsteuer gilt dieselbe Grenze von 50 € netto, gerechnet je Kalenderjahr: Bis dahin dürfen Sie die Vorsteuer abziehen, und auf die Abgabe des Geschenks fällt keine Umsatzsteuer an. Liegen die Geschenke an eine Person darüber, entfällt der Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1a UStG, Abschnitt 3.3 und 15.6 UStAE).
Übernehmen Sie für ein Geschenk über 10 € die Pauschalsteuer, zählt diese nach Auffassung der Finanzverwaltung bei der 50-€-Grenze nicht mit (BMF-Schreiben, Randziffer 25). Der Bundesfinanzhof hat das 2017 anders gesehen (IV R 13/14); die Verwaltung hält an ihrer Vereinfachung fest.
Sachbezüge für Mitarbeitende bis 50 € im Monat
Mitarbeitende können Sachbezüge bis 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei erhalten (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Alle Sachbezüge eines Monats werden zusammengerechnet, auch Gutscheine und Guthabenkarten. Maßgeblich ist der Bruttowert einschließlich Umsatzsteuer. Es ist eine Freigrenze, nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende. Prüfen Sie deshalb vor einem Geschenk, was Ihre Mitarbeitenden im selben Monat schon erhalten.
Aufmerksamkeiten bis 60 € zu persönlichen Anlässen
Ein Sachgeschenk bis 60 € brutto zu einem besonderen persönlichen Anlass gehört nicht zum Arbeitslohn (R 19.6 LStR). Als Anlässe nennt die Fachliteratur zum Beispiel Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, eine bestandene Prüfung und ein rundes Dienstjubiläum. Weihnachten, Ostern und ein Firmenjubiläum zählen nicht dazu.
Die 60 € gelten je Anlass. Geld ist nie eine Aufmerksamkeit. Wer die Grenze überschreitet, muss den ganzen Wert versteuern.
Betriebsveranstaltungen bis 110 € je Person
Für Betriebsfeiern gilt ein Freibetrag von 110 € je teilnehmender Person, für bis zu zwei Feiern im Jahr (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Alle Kosten zählen brutto: Essen, Getränke, Raum, Musik und auch Geschenke, die Sie bei der Feier verteilen. Geschenke bis 60 € je Person dürfen Sie dort einrechnen. Liegen Sie über 110 €, ist nur der Mehrbetrag steuerpflichtig; er kann mit 25 % pauschal versteuert werden.
Weihnachtsgeschenke an Mitarbeitende
Weihnachten ist kein persönlicher Anlass, die 60-€-Grenze gilt deshalb nicht. Ihnen bleiben drei Wege:
- 50-€-Grenze im Dezember: Der Monat darf dann keine weiteren Sachbezüge enthalten, mit denen die Grenze überschritten wird.
- Geschenk auf der Weihnachtsfeier: Dann zählt es zum Freibetrag von 110 €.
- Pauschalsteuer: Sie versteuern das Geschenk pauschal mit 30 %.
Pauschalsteuer von 30 % (§ 37b EStG)
Liegt ein Geschenk über einer Grenze, können Sie die Steuer für den Empfänger übernehmen. Der Satz beträgt 30 % des Bruttowerts, dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Pauschalsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Den Empfänger müssen Sie darüber informieren.
Die Entscheidung gilt für ein ganzes Jahr und für alle Geschenke an Geschäftspartner einheitlich; für Mitarbeitende treffen Sie sie getrennt. Bei eigenen Mitarbeitenden bleiben pauschal versteuerte Geschenke in der Sozialversicherung beitragspflichtig.
Drei Rechenbeispiele mit Socken mit Logo
Gerechnet mit den Preisen von Fussmarke vom 25.10.2026: 8,39 € netto pro Paar bei 100 Paar, 4,50 € bei 300 Paar, 3,50 € bei 1.000 Paar, jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Aktuelle Preise stehen auf der Preisseite.
1. Messe-Giveaway: 100 Paar zu 8,39 €
Sie verteilen auf einer Messe je ein Paar an 100 Besucher. Mit Vorsteuerabzug zählen 8,39 € je Paar, ohne Vorsteuerabzug 9,9841 €. Beides liegt unter 10 €, es fällt keine Pauschalsteuer an. Die 839,00 € sind Betriebsausgabe; mit Vorsteuerabzug erhalten Sie 159,41 € Vorsteuer zurück. Umsatzsteuer auf die Abgabe fällt nicht an, weil es Geschenke von geringem Wert sind.
2. Kundengeschenk: 100 Sets mit je 3 Paar zu 4,50 €
Sie schenken 100 Geschäftspartnern je ein Set aus drei Paar. Ein Set kostet 13,50 € netto und liegt damit über 10 €, aber unter 50 €. Die 1.350,00 € sind Betriebsausgabe, die Vorsteuer von 256,50 € ist abziehbar. Übernehmen Sie die Steuer für Ihre Kunden, rechnen Sie je Set so:
| Bemessungsgrundlage brutto: 13,50 € × 1,19 | 16,07 € |
|---|---|
| Pauschalsteuer 30 % | 4,82 € |
| Solidaritätszuschlag 5,5 % der Pauschalsteuer | 0,27 € |
| Steuer zusammen, ohne Kirchensteuer | 5,08 € |
Für alle 100 Kunden sind das 481,95 € Pauschalsteuer und 26,51 € Solidaritätszuschlag, zusammen 508,46 € plus Kirchensteuer. Die Pauschalsteuer ist abziehbar, weil das Geschenk abziehbar ist. Zeichnen Sie die Empfänger namentlich auf und informieren Sie sie über die Pauschalsteuer. Mit zwei Paar je Set (9,00 € netto) bleiben Sie mit Vorsteuerabzug unter 10 €; ohne Vorsteuerabzug sind es 10,71 € brutto.
3. Weihnachtsgeschenk: 250 Mitarbeitende mit je 4 Paar zu 3,50 €
Sie schenken 250 Mitarbeitenden je vier Paar, zusammen 1.000 Paar. Ein Geschenk kostet 14,00 € netto, brutto 16,66 €. Weihnachten ist kein persönlicher Anlass, es gilt die 50-€-Grenze für Dezember. Für weitere Sachbezüge im Dezember bleiben 33,34 € je Person. Bleiben alle Sachbezüge im Dezember zusammen bei höchstens 50 €, ist das Geschenk steuer- und beitragsfrei.
Häufige Fragen zu Steuern und Geschenken
Kurz beantwortet. Keine Steuerberatung, Stand: 25.10.2026.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an anfrage@fussmarke.de, Antwort in 24 Stunden (werktags).
Sind Mitarbeitergeschenke bis 60 € steuerfrei?
Ja, aber nur als Sachgeschenk zu einem besonderen persönlichen Anlass, etwa Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes. Die 60 € gelten brutto und je Anlass. Geld ist nie eine steuerfreie Aufmerksamkeit.
Welche Grenze gilt für Weihnachtsgeschenke an Mitarbeitende?
Die Sachbezugsgrenze von 50 € im Monat, nicht die 60-€-Grenze, denn Weihnachten ist kein persönlicher Anlass. Alternativ verteilen Sie das Geschenk auf der Weihnachtsfeier innerhalb des Freibetrags von 110 €.
Wie teuer darf ein Kundengeschenk sein, damit es absetzbar bleibt?
Höchstens 50 € je Empfänger und Wirtschaftsjahr, alle Geschenke an diese Person zusammen. Mit Vorsteuerabzug zählt der Nettobetrag, Verpackung und Versand zählen nicht mit.
Gilt die 10-€-Grenze für Streuartikel netto oder brutto?
Mit Vorsteuerabzug netto, ohne Vorsteuerabzug brutto. Ein Paar Socken mit Logo für 8,39 € netto kostet brutto 9,98 € und liegt damit in beiden Fällen unter 10 € (Preise von Fussmarke, Stand 25.10.2026).
Muss ich für Kundengeschenke Steuer für den Kunden zahlen?
Sie müssen nicht, Sie können: Über 10 € dürfen Sie die Steuer des Empfängers mit 30 % pauschal übernehmen, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Entscheidung gilt dann für alle Geschenke an Geschäftspartner im Jahr.
Zählen Geschenke auf der Weihnachtsfeier zum Freibetrag von 110 €?
Ja, sie gehören zu den Kosten der Feier. Geschenke bis 60 € je Person können Sie dort einrechnen; bei teureren Geschenken kommt es darauf an, ob sie wegen der Feier oder nur bei Gelegenheit der Feier übergeben werden.
Ist ein Willkommensgeschenk für neue Mitarbeitende steuerfrei?
Das ist nicht eindeutig geregelt. Ein Teil der Fachliteratur zählt die Diensteinführung zu den Anlässen für Aufmerksamkeiten bis 60 €; auf der sicheren Seite sind Sie mit der 50-€-Sachbezugsgrenze im Eintrittsmonat.
Quellen und Hinweis
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Bitte stimmen Sie die Behandlung Ihrer Geschenke mit Ihrer Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung ab. Alle Quellen wurden am 25.10.2026 abgerufen.
- § 37b EStG
- § 4 EStG (Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7)
- § 8 EStG (Abs. 2 Satz 11)
- § 19 EStG (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a)
- § 3 UStG (Abs. 1b)
- § 15 UStG (Abs. 1a)
- BMF-Schreiben vom 19.05.2015 in der Fassung vom 28.06.2018 zu § 37b EStG (Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 23a)
- R 19.5 und R 19.6 LStR mit Hinweisen (Lohnsteuer-Handbuch 2026)
- BMF-Schreiben vom 14.10.2015 zu Betriebsveranstaltungen (Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 11a)
- R 4.10 und R 4.11 EStR (Einkommensteuer-Handbuch 2025)
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitte 3.3 und 15.6 (Stand 02.06.2026)
- Haufe: Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei (03.12.2025)
- AOK: Gehaltsextras als Sachbezüge (30.04.2026)
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